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Der

Abel’sche Petroleumprober.
Ein Gerät zur Untersuchung des Flammpunkts von Petroleum von 1883.

 

 

Die Gebrauchsanweisung.
Abel scher Petroleumprober: Beglaubingung und Eichschein
Beglaubigungsschreiben, Eichschein.
Beilage

zum

Beglaubigungsschein No. 676

für den

Abel’schen Petroleumprober Pe 663

 

 

Ausgefertigt und verabfolgt

durch die

Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission.

 

Abel scher Petroleumprober: Inhalt
Inhalt.
Inhalt.

 

   
Seite
1.
Anweisung für die Untersuchung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit mittels des beglaubigten Probers
3
2.
Umrechnungstabelle zur Ermittelung des maaßgebenden Entflammungspunktes und zur Umrechnung des bei irgend einem Barometerstand gefundenen Entflammungspunktes auf den bei normalem Barometerstand ihm entsprechenden Entflammungspunkt
12
3.
Anweisung für den Gebrauch der dem Prober beigelegten Kontrol-Lehre
14
Abel scher Petroleumprober: S. 3. Anweisung
S. 3. Anweisung zum Petroleumprober.

1. Anweisung

für die

Untersuchung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit mittels des beglaubigten Probers Pe 663

I. Vorbereitungen.

1. Wahl des Arbeitsraumes.

Für die Untersuchung des Petroleums ist ein möglichst zugfreier Platz in einem Arbeitsraum von der mittleren Temperatur bewohnter Zimmer zu wählen.

2. Behandlung des Petroleums vor Beginn der Untersuchung.

Das Petroleum ist vor der Untersuchung in einem geschlossenen Behälter innerhalb des Arbeitsraumes genügend lange aufzubewahren, so daß es nahezu die Temperatur des letzteren angenommen hat.

3. Ablesung des Barometerstandes und Festsetzung des Wärmegrades, bei welchem das Proben zu beginnen hat.

Vor Beginn der Untersuchung wird der Stand des im Umschlußkasten des Apparats angebrachten Metallbarometers
Abel scher Petroleumprober: s. 4. Anweisung
S. 4. Anweisung zum Petroleumprober.
oder eines geeigneten im Arbeitsraum befindlichen Quecksilberbarometers in ganzen Millimetern abgelesen und auf Grund desselben aus nachfolgender Tafel derjenige Wärmegrad des Petroleums (s. Nr. 12) ermittelt, bei welchem das Proben durch das erste Oeffnen des Schiebers zu beginnen hat.
Bei einem Barometerstande Erfolgt der Beginn des Probens
von 685 bis einschließlich 695 mm bei + 14,0° C.
Von mehr als 695   =          = 705  =   = 14,5
  =     =     = 705   =          = 715  =   = 15,0
  =     =     = 715   =          = 725  =   = 15,5
  =     =     = 725   =          = 735  =   = 16,0
  =     =     = 735   =          = 745  =   = 16,0
  =     =     = 745   =          = 755  =   = 16,5
  =     =     = 755   =          = 765  =   = 17,0
  =     =     = 765   =          = 775  =   = 17,0
  =     =     = 775   =          = 785  =   = 17,5

4. Ermittelung des maaßgebenden Entflammungspunktes.

Weicht der gemäß Nr. 3 gefundene Barometerstand von dem in §1 der Verordnung vom 24. Februar 1882 bezeichneten Normal-Barometerstande (760 mm) um mehr als 2 ½ mm nach oben oder unten ab, so ist noch derjenige Wärmegrad zu ermitteln, welcher gemäß § 2 Absatz 2 daselbst bei dem jeweiligen Barometerstande dem Normal-Entflammungspunkte (21° C bei 760 mm) entspricht und maaßgebend ist. Zu diesem Zwecke sucht man in der obersten Zeile der Umrechnungstabelle (Seite 12 u. 13) die der Höhe des beobachteten Barometerstandes am nächsten kommende Zahl auf und geht in der mit dieser Zahl überschriebenen Spalte bis zu der durch einen leeren Raum oberhalb und unterhalb hervorgehobenen Zeile hinab. Die Zahl, auf welche man in dieser Zeile trifft, bezeichnet den maaßgebenden Wärmegrad, unter welchem das Petroleum entflammbare Dämpfe nicht abgeben darf, wenn
Abel scher Petroleumprober: S. 5. Anweisung
S. 5. Anweisung zum Petroleumprober.
es nicht den Beschränkungen in § 1 der Verordnung vom 24. Februar 1882 unterliegen soll. (Beipiele: Zeigt das Barometer einen Grad von 742 mm, so liegt der maaßgebende Wärmegrad bei 20,3° C, zeigt es jedoch 744 mm, so liegt derselbe bei 20,5° C.)

5. Aufstellung des Probers.

Nach Ausführung der in Nr. 3 und 4 vorgeschriebenen Ermittelungen wird der Prober, zunächst ohne das Petroleumgefäß, auf einer ebenen und horizontalen Tischplatte so aufgestellt, daß die rothe Marke des in den Wasserbehälter eingehängten Thermometers sich nahezu in gleicher Höhemit den Augen des Untersuchenden befindet.

6. Füllung des Wasserbehälters und Vorwärmung des Bades.

Hierauf wird der Wasserbehälter durch den Trichter mit Wasser von + 50 bis + 52° C. soweit gefüllt, daß dasselbe anfängt, durch das Abflußrohr abzulaufen.
Ist Wasser von der erforderlichen Wärme anderweitig nicht zu beschaffen, so kann man den Wasserbehälter des Probers selbst, unter Anwendung der beigegebenen Spirituslampe oder eines Gasbrenners oder dergl., dazu benutzen, das Wasser vorzuwärmen. Bei dieser Art der Vorwärmung ist aber jedenfalls eine Ueberhitzung des Tragringes an dem Dreifuße zu vermeiden.

7. Füllung der Zündungslampe.

Die mit einem rund geflochtenen Dochte versehene Zündungslampe wird mit loser Watte angefüllt und so lange Petroleum auf die Watte gegossen, bis diese und der Docht sich gehörig vollgesogen haben. Hierauf wird der nicht angesogene Ueberschuß an Petroleum durch Abtupfen mit einem

Abel scher Petroleumprober: S. 6. Anweisung
S. 6. Anweisung zum Petroleumprober.

Tuch entfernt, die Watte aber in der Lampe belassen. Die Mündung der Docht-Tülle ist zugleich von etwa anhaftendem Ruße zu befreien.

8. Reinigung des Petroleumgefäßes und seines Deckels, sowie des zugehörigen Thermometers; Behandlung des Petroleums unmittelbar vor der Einfüllung.

Das Petroleumgefäß und sein Deckel nebst zugehörigem Thermometer werden nunmehr, jedes für sich, gut gereinigt und erforderlichen Falles mit Fließpapier getrocknet.
Der Schluß der Vorbereitungen besteht darin, daß das Petroleum, falls seine Temperatur (s. Nr. 2) nicht mindestens 2 Grad unter dem gemäß Nr. 3 ermittelten Wärmegrade liegt, bis zu 2 Grad unter letzterem abgekühlt wird. Das Gefäß ist auf dieselbe Temperatur zu bringen, wie das Petroleum, und, falls es zu diesem Zwecke in Wasser getaucht wurde, aufs neu sorgfältig zu trocknen.

II. Das Proben.

9. Erwärmung des Wasserbades auf + 54,5 bis 55 ° C.

Nach Beendigung aller Vorbereitungen und nach genügender Vorwärmung des Wasserbades wird dieses mit Hülfe der Spirituslampe auf den durch eine rothe Marke an dem Thermometer des Wasserbehälters hervorgehobenen Wärmegrad von + 54,5 bis + 55° C. gebracht.

10. Befüllung des Petroleumgefäßes und Aufsetzung des Deckels.

Inzwischen wird das Petroleum mit Hülfe der Glaspipette behutsam in das Gefäß so weit eingefüllt, daß die

Abel scher Petroleumprober: S. 7. Anweisung
S. 7. Anweisung zum Petroleumprober.

äußerste Spitze der Füllungsmarke sich eben noch über den Flüssigkeitsspiegel erhebt. Eine Benetzung der oberhalb der Marke liegenden Seitenwandungen des Gefäßes ist unter allen Umständen zu vermeiden; sollte sie trotz aller Vorsicht erfolgt sein, so ist das Gefäß sofort zu entleeren, sorgfältig auszutrocknen und mit frischem Petroleum zu befüllen. Etwaige an der Oberfläche des Petroleums sich zeigende Blasen werden mittels der frischen Kohlenspitze eines eben ausgebrannten Streichhölzchens vorsichtig entfernt.
Unmittelbar nach der Einfüllung wird der Deckel auf das Gefäß gesetzt.

11. Einhängung des Petroleumgefäßes

Das befüllte Petroleumgefäß wird hierauf mit Vorsicht und ohne das Petroleum zu schütteln, in den Wasserbehälter eingehängt, nachdem konstatirt ist, daß der Wärmegrad des Wasserbades + 55° C. beträgt. Die Spirituslampe wird nach dieser Konstatirung ausgelöscht.
Hatte die Wärme des Wasserbades 55° C. bereits überschritten, so ist sie durch Nachgießen kleiner Mengen kalten Wassers in den Trichter des Wasserbehälters bis auf 55° C. zu erniedrigen.

12. Entzündung des Zündflämmchens und Aufzug des Triebwerkes.

Nähert sich die Temperatur des Petroleums in dem Petroleumgefäße dem gemäß Nr. 3 ermittelten Wärmegrade, so brennt man das Zündflämmchen an und regulirt dasselbe dahin, daß es, seiner Größe nach, der auf dem Gefäßdeckel befindlichen weißen Perle ungefähr gleichkommt. Ferner zieht man das Triebwerk auf, indem man den Knopf desselben in

Abel scher Petroleumprober: S. 8. Anweisung
S. 8. Anweisung zum Petroleumprober.

der Richtung des darauf markirten Pfeiles bis zum Anschlag dreht.

13. Das eigentliche Proben.

Sobald das Petroleum den für den Anfang des Probens vorgeschriebenen Wärmegrad erreicht hat, drückt man mit der Hand gegen den Auslösungshebel des Triebwerks, worauf der Drehschieber seine langsame und gleichmäßige Bewegung beginnt und in zwei vollen Zeit-Sekunden beendet. Während dieser Zeit beobachtet man das Verhalten des der Oberfläche des Petroleums sich nähernden Zündflämmchens. Nachdem das Triebwerk zur Ruhe gekommen, wird es sofort von neuem aufgezogen, und man wiederholt die Auslösung des Triebwerks und den Zündungsversuch, sobald das Thermometer im Petroleumgefäß um einen halben Grad weiter gestiegen ist. Dies wird von halbem zu halbem Grad so lange fortgesetzt, bis eine Entflammung erfolgt.
Das Zündflämmchen wird sich besonders in der Nähe des Entflammungspunktes durch eine Art von Lichtschleier etwas vergrößern, doch bezeichnet erst das blitzartige Auftreten einer größeren blauen Flamme, welche sich über die ganze freie Fläche des Petroleums ausdehnt, das Ende des Versuchs und zwar auch dann, wenn das in vielen Fällen durch die Entflammung verursachte Erlöschen des Zündflämmchens nicht eintritt.
Derjenige am Thermometer t1 abgelesene Wärmegrad, bei welchem die Zündvorrichtung zum letzten Male, d. h. Mit deutlicher Entflammungswirkung in Bewegung gesetzt wurde, verbessert um den dem Prober eigenthümlichen und auf demselben verzeichneten Fehler,
d. i.   v e r m i n d e r t  um  0 , 5 ° C.,
bezeichnet den Entflammungspunkt des untersuchten Petroleums.

Abel scher Petroleumprober: S. 9. Anweisung
S. 9. Anweisung zum Petroleumprober.

III. Wiederholungen des Probens und Schluß der Prüfungen.

14. Wiederholung des Probens.

Nach der Beendigung des ersten Probens ist die Prüfung in der vorbeschriebenen Weise mit einer anderen Portion desselben Petroleums zu wiederholen. Zuvor läßt man den erwärmten Gefäßdeckel abkühlen, während dessen man das Petroleumgefäß zu entleeren, im Wasser abzukühlen, auszutrocknen und frisch zu beschicken hat.
Auch das in das Gefäß einzusetzende Thermometer und der Gefäßdeckel sind vor der Neubeschickung des Petroleumgefäßes sorgfältig mit Fließpapier zu trocknen, insbesondere sind auch alle etwa den Deckel- oder Schieberöffnungen noch anhaftenden Petroleumspuren zu entfernen.
Vor der Einsetzung des Gefäßese in den Wasserbehälter wird das Wasserbad mittelst der Spirituslampe wieder auf + 55° C. erwärmt.

15. Anzahl der erforderlichen Wiederholungen.

Ergiebt die wiederholte Prüfung einen Entflammungspunkt, welcher um nicht mehr als einen halben Grad von dem zuerst gefundenen abweicht, so nimmt man den Mittelwerth der beiden Zahlen als den scheinbaren Entflammungspunkt an, d. h. Als denjenigen Wärmegrad, bei welchem unter dem jeweiligen Barometerstande die Entflammung eintritt.
Beträgt die Abweichung des zweiten Ergebnisses von dem ersten einen Grad oder mehr, so ist eine nochmalige Wiederholung der Prüfung erforderlich. Wenn alsdann zwischen den drei Ergebnissen sich größere Unterschiede als 1 ½ Grad nicht vorfinden, so ist der Durchschnittswerth aus allen drei Ergebnissen als scheinbarer Entflammungspunkt zu betrachten.

Abel scher Petroleumprober: S. 10. Anweisung
S. 10. Anweisung zum Petroleumprober.

Sollten ausnahmsweise sich stärkere Abweichungen zeigen, so ist, sofern es sich nicht um sehr leichtes, beim ersten Oeffnen des Schiebers entflammtes und deshalb unzweifelhaft zu verwerfendes Petroleum handelt, die ganze Untersuchung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit zu wiederholen. Vorher ist jedoch der Prober und die Art seiner Verwendung einer gründlichen Revision zu unterziehen. Dieselbe hat sich wesentlich auf die Richtigkeit der Aufsetzung des Gefäßdeckels, der Einsenkung des Thermometers in das Gefäß und der Einhängung der Zündungslampe, sowie auf die hinreichende Ausführung der Reinigung aller einzelnen Apparattheile zu erstrecken.

16. Schluß.

Ist der, gemäß Nr. 15 gefundene, dem Mittelwerthe der Untersuchungen entsprechende Entflammungspunkt niedriger als der gemäß Nr. 4 ermittelte maaßgebende Entflammungspunkt, so ist das untersuchte Petroleum den Beschränkungen des § 1 der Verordnung vom 24. Februar 1882 unterworfen.
Will man noch denjenigen Entflammungspunkt ermitteln, welche bei Zugrundelegung des normalen Barometerstandes (760 mm) an die Stelle des unter dem jeweiligen Barometerstande gefundenen Entflammungspunktes treten würde, so sucht man zunächst in der, dem letzteren Barometerstande entsprechende Spalte der Umrechnungstabelle (S. 12 u. 13) diejenige Gradangabe, welche dem beobachteten Entflammungspunkte am nächsten kommt. Hierbei werden Bruchtheile von einem halben Zehntel oder mehr für ein volles Zehntel gerechnet, geringere Bruchtheile aber unberücksichtigt gelassen. In der Zeile, in welcher die hiernach berechnete Gradangabe steht, geht man bis zu derjenigen Spalte, welche oben mit 760 überschrieben ist (der Spalte der fettgedruckten Zahlen). Die Zahl, bei welcher jene Zeile und diese Spalte zusammentreffen, zeigt den gewünschten, auf den Normal-Barometerstand umgerechneten Entflammungspunkt an.

Abel scher Petroleumprober: S. 11. Anweisung, Beispiel
S. 11. Anweisung zum Petroleumprober, Beispiel.

Beispiel.

Der Barometerstand betrage 742 Millimeter. Da eine besondere Spalte für 742 mm in der Tabelle nicht vorhanden ist, so kommt die mit 740 mm überschriebene Spalte für die gemäß Nr. 4 auszuführende Ermittelung des maaßgebenden Entflammungspunktes in Betracht; man findet den letzteren zu 20,3° C.

Es sei nun beim ersten Proben die Entflammung erfolgt, als das Thermometer t1 den Wärmegrad 19,0 ° C. anzeigte, das erste Proben habe also, unter Berücksichtigung des dem Probers eigenthümlichen Fehlers, als Entflammungspunkt ergeben

18,5° C;

das zweite Proben habe Entflammung bei der Thermometeranzeige 20,5° C. und demnach als Entflammungspunkt ergeben

20,0° C;

das hiernach erforderte dritte Proben habe endlich Entflammung bei der Thermometeranzeige 19,5 ° C. und demnach als Entflammungspunkt ergeben

19,0° C.

Man erhält als Durchschnittswerth für den Entflammungspunkt

19,17° C;

derselbe wird abgerundet auf

19,2° C.

Dieser Punkt ist niedriger als der vorher ermittelte maaßgebende Entflammungspunkt ; das untersuchte Petroleum unterliegt somit den Beschränkungen des § 1 der Verordnung vom 24. Febr.1882.

In der mit 740 überschriebenen Spalte findet man sodann als den abgerundeten Durchschnittswerth am nächsten kommend

19,3 ,

ferner findet man in der Zeile in welcher diese Zahl steht, und in der mit 760 überschriebenen Spalte die fettgedruckte Zahl

20,0 .

Die letztere ist somit der auf den Normal-Barometerstand umgerechnete Entflammungspunkt des untersuchten Petroleums.

Abel scher Petroleumprober: S. 12. Umrechnungstabelle links Abel scher Petroleumprober: S. 13. Umrechnungstabelle rechts
Anweisung zum Abel’schen Petroleumprober: S. 12 und 13: Die Umrechnungstabelle.

2. Umrechnungstabelle

zur

Ermittelung des maaßgebenden Entflammungspunktes und zur Umrechnung des bei irgend einem Barometerstand gefundenen Entflammungspunktes auf den bei normalem Barometerstand ihm entsprechenden Entflammungspunkt.

B a r o m e t e r st a n d   i n   M i l l i m e t e r n

685

690

695

700

705

710

715

720

725

730

735

740

745

750

755

760

765

770

775

780

785

E n t f l a m m u n g s p u n k t e   n a ch   G r a d e n   d e s   h u n d e r t t h e i l i g e n   T h e r m o m e t e r s .

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Abel scher Petroleumprober: S. 14. Anweisung Kontrol-Lehre
S. 14. Anweisung für die Verwendung der Kontrol-Lehre.

3. Anweisung

zum

Gebrauch der dem Prober beigelegten Kontrol-Lehre.

Durch die Kontrol-Lehre wird man in den Stand gesetzt, zu jeder Zeit feststellen zu können, ob die drei nachfolgenden Abstände:

a)

der Abstand der Spitze der Füllungsmarke vom oberen Rand des Petroleumgefäßes,

b)

der Abstand des tiefstliegenden Punktes der Innenkante der Tüllenmündung von der unteren Fläche der Deckelplatte bei tiefster Senkung der Lampe,

c)

der Abstand der Mitte der Kugel des Thermometers t1 von der unteren Fläche der Deckelplatte,

sowie die Tüllenmündung
seit der durch die Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission bewirkten Beglaubigung des Probers eine Veränderung erfahren haben oder nicht.
Die nachfolgenden Figuren 1 bis 4 stellen die Kontrol-Lehre in ihren vier verschiedenen Anwendungen dar und zwar Fig. 1, 3 und 4 in ½,Fig. 2 in 1/1 natürlicher Größe. Die Lehre ist eine rechteckige Stahlplatte, deren eine Längsseite einen Fortsatz von 17 bis 19 mm Höhe (Fig. 1 und 4) trägt, über deren eine Breitseite ein kurzer, von zwei Hohlkehlen eingeschlossener Vorsprung (Fig. 2) in geringer, für verschiedene Prober verschiedener, jedenfalls aber unter 1,5 mm verbleibender Höhe hervorragt und in welche ein oben zugespitzter Stift (Fig. 3) fest eingelassen ist.
Behufs Kontrolirung des Abstandes unter a wird die Lehre in der durch Fig. 1 angedeuteten Weise auf den oberen Rand des Gefäßes soaufgesetzt, daß die schräg verlaufende schmale Fläche des Fortsatzes gerade über der Spitze der Füllungsmarke zu liegen kommt. Die Spitze muß sich dann in der Verlängerung des auf dem Fortsatz eingerissenen Striches vorfinden, wenn der Abstand unter a eine Veränderung nicht erfahren hat. Um diese Kontrole scharf auszuführen, wird die Lehre zuvörderst

Abel scher Petroleumprober: S. 15. Anweisung Kontrol-Lehre
S. 15. Anweisung für die Verwendung der Kontrol-Lehre.

so auf den Gefäßrand gesetzt, daß der Fortsatz an die linke Seite der Gefäßwand anstößt, hierauf wird die Lehre behutsam nach rechts verschoben, bis der Fortsatz sich auf die Marke aufstützt.
Behufs Kontrolirung des Abstandes unter b wird die tiefste Senkung der Lampe dadurch herbeigeführt, daß man das Triebwerk in Gang setzt und den Drehschieber in dem Moment festhält, in welchem die drei Oeffnungen des Deckels ganz aufgedeckt sind. Sodann steckt man durch die kleinere Durchbrechung des Schiebers und die darunter liegende Deckelöffnung hindurch einen Holzkeil oder dergl. Und verhindert damit die Lampe, ihre tiefste Stellung wieder zu verlassen. Hierauf wird die Lehre in der durch Fig.2 (der Deutlichkeit wegen ist der Schieber hier weggelassen worden) angedeuteten Weise an die innere Fläche der Deckelplatte so angelegt, daß ihr Vorsprung an die Tüllenmündung anstößt. Hierbei muß der tiefste Punkt der Innenkante der letzteren in die Verlängerung der schmalen Stirnfläche des Vorsprunges zu liegen kommen, wenn der Abstand unter b eine Veränderung nicht erfahren hat.

Abel scher Petroleumprober: S. 16. Anweisung Kontrol-Lehre
S. 16. Anweisung für die Verwendung der Kontrol-Lehre..

Behufs Kontrolirung des Abstandes unter c wird in der durch Fig. 3 angedeuteten Weise die dem Vorsprung gegenüber liegende Seite der Lehre an die innere Fläche der Deckelplatte so angelegt, daß die Einsatzspitze dem in den Deckel eingeschobenen Thermometer t1 zugekehrt ist. Hierbei muß die Spitze gerade aud die Mitte der Thermometerkugel hinweisen, wenn der Abstand unter c eine Veränderung nicht erfahren hat.

Behufs Kontrolirung der Tüllenmündung wird in der durch Fig. 4 angedeuteten Weise die dem Vorsprung gegenüberliegende Seite der Lehre an diejenige Fläche des Lampenkastens angelegt, welche die Dochttülle trägt, worauf die Tüllenmündung, wenn sie eine Veränderung nicht erfahren hat, mit dem auf der Lehre rechtwinklig zu ihren Langseiten eingerissenen Strich scharf abschneiden muß. Eine Veränderung der Tüllenmündung ist auch dann eingetreten, wenn dieselbe nur in ihrem oberen oder nur in ihrem unteren Theil den Strich nicht erreicht bezw. Überschreitet.

 

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© Erik Leger, 2013